Lunte Cannabis Club
Beitragsordnung
Die Kosten auf einen Blick.
Beitragsordnung
Vorwort
Die Mittel für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und unsere Informationsveranstaltungen sollen durch Beiträge und Spenden aufgebracht
werden.
§ 1 Grundlage
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur vom Vorstand geändert werden.
Die Grundlage für die Beitragsordnung findet sich in §12 Abs. 11, §6 Abs 1 und § 6 Abs. 10 in der Fassung vom 07.04.2024
§ 2 Beitragshöhe und Zeitpunkt
Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedschaftsbeitrag in Höhe von 99€ zu zahlen.
Mitglieder deren Cannabisproduktion noch nicht begonnen hat sind von dem monatlichen Mitgliedschaftsbeitrag befreit. Diese Befreiung endet mit dem Beginn der Produktion für das Mitglied.
Die Beiträge sind zum ersten jedes Monats fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt keine Cannabis Abgabe an das Mitglied gemäß Cannabis Gesetz und Satzung.
§ 3 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind per Kontoüberweisung zu zahlen.
Empfänger
Name: Alsdorfer Lunte e.V.
Sparkasse Alsdorf IBAN: DE81 3905 0000 1077 4495 18
§ 4 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 495€. Sie kann monatlich in Raten von 99€ gezahlt werden oder mit einer Gesamtzahlung. Die Aufnahmegebühr wird verwendet um die Produktionskapazität für das beitretende Mitglied zu erschaffen. Die Mitgliedskarte bzw. der Mitgliedsausweis kostet 12,50€ und ist für jedes Mitglied verpflichtend.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben des DSGVO gespeichert.
§ 6 Aktive Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder sind verpflichtet jährlich 10 Gemeinschaftsstunden zu leisten oder ersatzweise Abgeltungszahlungen zu leisten. Die Abgeltungszahlungen entsprechen der am Jahresende noch offenen Stunden mal dem Mindestlohn.
Die Abgeltungszahlung entfällt gemäß Satzung, wenn der Vorstand keinen Versuch unternommen hat das Mitglied einzusetzen.
§ 7 Regelungen
Die Beitragsordnung konkretisiert nur einige Punkte der Vereinssatzung und setzt diese nicht außer Kraft.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 07.04.2024 in Kraft.